AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

    1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge.
         Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
     2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellte Produkte,  
         gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder
         vorliegen (JPG, als Datei, Fachabzüge…)

2. Urheberrecht

     1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen
     2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen,
         privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht anders schriftlich
         vereinbart wurde.
     3. die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den
     4. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten
         Gebrauch) ist der Fotograf als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung
         des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
    5. Die Rohdaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Rohdaten an den
        Auftraggeber erfolgt grundsätzlich NICHT. Der Fotograf verpflichtet sich NICHT die
        Rohdaten nach Abgabe der bearbeiteten Lichtbilder aufzubewahren, bewahrt allerdings
        eine Kopie der bearbeiteten Lichtbilder als Backup auf. Diese nicht verpflichtend länger
        als 3 Jahre.

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

    1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder
        eine vereinbarte Pauschale erhoben.
    2. Die Kosten für die Shootingzeit sind im jeweiligen Shootingpaket enthalten.
    3. Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung
        von 25% des geschätzten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den
        Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.
    4. Fällige Rechnungen sind per Vorkasse zu bezahlen. Bei Nichtzustandekommen des
        Shootings, welche aus Gründen des Fotografens bestehen, ist der volle Shootingpreis
        zurückzuzahlen, ausgenommen wettertechnisch unvorhergesehene Ereignissse  (hierfür
        wird dann ein weiterer Termin mit dem Auftraggeber gesucht).
    5. Bei Outdoorshootings behält sich der Fotograf vor, bis zu 2 Stunden vor Shootingbeginn
        aus wettertechnischen Gründen, diesen Termin zu verschieben. Dies erfolgt nur im
        Einverständnis mit dem Auftraggeber. Zur Erfüllung des Vertrages wird mit dem
        Auftraggeber ein weiterer passender Termin gefunden.  

4. Haftung

    1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit
        wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine
        Erfüllungsgehilfen NICHT.
        Er haftet ferner auch NICHT für Schäden, welche dem Model, dem Besitzer des Models
        oder einem Dritten zugefügt werden. Die Verantwortung (Sorgfaltspflicht) für
        minderjährige, bzw. tierische Models obliegt dem Auftraggeber. Für Hunde besteht
        grundsätzlich eine Haftpflichtversicherungspflicht.

    2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von
        ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
    3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im
        Rahmen der Garantieleistung der Hersteller des Fotomaterials.
    4. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten
        und Gefahr des Auftraggebers.

5. Leistungsstörung, Ausfallshonorar

    1. Nach der Bearbeitung der Fotos stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine
        passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber
        sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann.
    2. Alle weiteren Lichtbilder, welche nicht im Paketpreis enthalten sind, muss der
        Auftraggeber bei der Bestellung per Vorkasse bezahlen. Erst dann erfolgt die
        Übermittlung der Fotos.
    3. Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der
        Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar
        des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein
        Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf einen vereinbarten weiteren Stundensatz.  
    4. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer,
        steht dem Fotografen ein Ausfallshonorar zu.
        Dies wird wie folgt berechnet:
        Storno bis zu 15 Tage vor dem gebuchten Termin: kein Ausfallshonorar
        Storno 14 bis 8 Tage vor dem gebuchten Termin: 25%
        Storno 7 bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin 50%
        Storno ab 2 Tage vor dem gebuchten Termin: 100% der vereinbarten Gesamtsumme,
        auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.

6. Digitale Fotografie

    1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf
        Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
    2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und
        Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

7. Bildbearbeitung

    1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen
        und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
    2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihrer
        Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia,
        nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Kollagen ist NICHT gestattet, es
        sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
    3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich
        in der mitgelieferten, internetfreundlichen Variante des Fotografen zu publizieren
        (digitale Bilddateien in Webauflösung mit kleinem Logo).
    4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen,
        dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
    5. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der
        elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen
        Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der
        Verletzung dieser Pflicht beruhen.

8. Nutzung und Verbreitung

    1. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf
        elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen
        Zustimmung des Fotografen.
    2. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber
        herauszugeben, wenn dies nicht Teil des Angebotes ist.
    3. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung
        gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
    4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und
        offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der
        Auftraggeber bestimmen.

9. Lieferzeiten und Reklamationen

    1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeitswochen aus. Durch
        Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten
        Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von
        Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen
        Reklamationsgrund dar.
    2. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach
        bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei
        offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht
        werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit
        möglich.
    3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber
        entwickelt oder gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf keine Haftung für die
        Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben
        werden.

10. Schlussbestimmungen

       Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wien.

11. Salvatorische Klausel

       Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
       oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin
       wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.